Maurer & Möbius
Ihr Partner für Familienrecht in Gotha
Wenn familiäre Beziehungen zerbrechen oder Konflikte eskalieren, entstehen oft schwierige Fragen – nicht nur emotional, sondern auch rechtlich. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, einen verlässlichen Ansprechpartner zu haben, der sowohl mit dem nötigen Feingefühl als auch mit juristischer Klarheit agiert.
Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten aus Gotha und Umgebung bei Trennungen, Unterhaltsfragen, Sorgerechtsregelungen oder rechtlicher Vorsorge. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu entwickeln, die nicht nur rechtlich tragfähig, sondern auch menschlich angemessen sind.
Wir hören zu, klären auf und vertreten Ihre Interessen mit Augenmaß und Engagement. Vereinbaren Sie gerne ein erstes Beratungsgespräch – wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.
In welchen Fällen wir im Familienrecht für Sie da sind
Familiäre Veränderungen sind selten einfach – insbesondere dann, wenn rechtliche Fragen hinzukommen. Als erfahrene Kanzlei für Familienrecht stehen wir Ihnen zur Seite, wenn wichtige Entscheidungen anstehen oder Konflikte nicht mehr allein zu lösen sind. Dabei beraten wir Sie nicht nur juristisch fundiert, sondern auch mit einem klaren Blick für das, was für Sie und Ihre Familie jetzt wirklich zählt.
Viele unserer Mandantinnen und Mandanten aus Gotha wenden sich an uns, weil sie sich in einer belastenden Situation Orientierung, Sicherheit und eine individuelle Lösung wünschen. Ob in der Trennungsphase, im Streit um das Umgangsrecht oder bei der Gestaltung von rechtlichen Vorsorgemaßnahmen – wir hören zu, klären auf und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.
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Trennung und Scheidung
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Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts
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Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
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Vermögensauseinandersetzung bei Trennung
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Eheverträge
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Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft
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Unterstützung und Schutz bei häuslicher Gewalt
Warum Mandanten aus Gotha uns im Familienrecht vertrauen
Wenn Sie in einer familiären Konfliktsituation rechtlichen Beistand benötigen, ist es wichtig, einen Partner zu haben, der nicht nur fachlich überzeugt, sondern auch menschlich an Ihrer Seite steht. In unserer Kanzlei vereinen wir juristische Präzision mit einem echten Verständnis für die persönlichen Herausforderungen, die mit familienrechtlichen Verfahren einhergehen.
Mandantinnen und Mandanten aus Gotha schätzen unsere klare Kommunikation, die realistische Einschätzung von Chancen und Risiken sowie unsere konsequente Vertretung vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen. Gleichzeitig legen wir großen Wert darauf, Ihnen Sicherheit zu geben – sei es durch transparente Kostenaufklärung, zuverlässige Erreichbarkeit oder persönliche Betreuung. Auch wenn unsere Kanzlei in Eisenach ansässig ist, betreuen wir regelmäßig Klientinnen und Klienten aus Gotha und Umgebung. Die räumliche Nähe ermöglicht kurzfristige Termine und eine unkomplizierte Zusammenarbeit.
Was kostet ein Anwalt für Familienrecht in Gotha?
Gerade in rechtlich und emotional herausfordernden Situationen ist finanzielle Planungssicherheit wichtig. Deshalb legen wir großen Wert auf Transparenz bei allen Kostenfragen – von der ersten Beratung bis zur Vertretung im Verfahren.
Für Mandantinnen und Mandanten aus Gotha bieten wir eine Erstberatung zum Festpreis von 140 Euro an. In diesem Gespräch klären wir Ihr Anliegen, erläutern erste rechtliche Einschätzungen und besprechen gemeinsam mögliche nächste Schritte. Sollten Sie sich danach für eine weiterführende Vertretung entscheiden, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dessen Höhe hängt unter anderem vom Streitwert und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab.
In vielen Fällen ist zudem eine Übernahme der Kosten durch Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe möglich – wir prüfen das für Sie gern im Einzelfall. Sie erhalten in jedem Fall eine verlässliche Einschätzung, mit welchen finanziellen Aufwendungen Sie rechnen müssen. Keine versteckten Gebühren, keine unklaren Absprachen – dafür steht unsere Kanzlei.
So erreichen Sie Ihren Anwalt für Familienrecht bei Gotha
Sie leben in Gotha oder Umgebung und suchen vertrauensvollen rechtlichen Beistand im Familienrecht? Dann sind wir gerne für Sie da. Unsere Kanzlei befindet sich in Eisenach – nur rund 40 Autominuten von Gotha entfernt – und ist bequem erreichbar, sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
In einem persönlichen Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen in geschützter Atmosphäre, zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf und besprechen die nächsten Schritte. Dabei legen wir großen Wert auf Vertraulichkeit, Klarheit und individuelle Betreuung – denn keine familiäre Situation ist wie die andere.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin – telefonisch, per E-Mail oder ganz unkompliziert über unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.
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Wie läuft eine Scheidung ab und wie lange dauert das Verfahren?
Der erste Schritt einer Scheidung ist in der Regel der Antrag beim Familiengericht, der von einem Anwalt eingereicht werden muss. Voraussetzung für die Scheidung ist, dass die Ehe als gescheitert gilt – was in der Praxis meist durch ein jährliches Getrenntleben nachgewiesen wird. In einvernehmlichen Fällen, bei denen sich die Ehepartner über Unterhalt, Vermögensaufteilung und das Sorge- oder Umgangsrecht einig sind, kann das Verfahren relativ zügig abgeschlossen werden – häufig innerhalb von sechs bis neun Monaten. Bei strittigen Scheidungen oder umfangreichen Folgesachen kann sich das Verfahren jedoch deutlich verlängern.
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Wer bekommt das Sorgerecht nach einer Trennung?
Nach einer Trennung behalten beide Eltern in der Regel das gemeinsame Sorgerecht, sofern keine besonderen Umstände dagegen sprechen. Das bedeutet: Wichtige Entscheidungen über das Kind treffen die Eltern weiterhin gemeinsam. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder die Zusammenarbeit erheblich gestört ist, kann ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen. In jedem Fall orientieren sich Gerichte und Anwälte in erster Linie an dem, was für das Kind am besten ist – nicht an den Interessen der Eltern.
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Muss ich nach der Trennung Unterhalt zahlen – und wenn ja, wie viel?
Nach einer Trennung kann es sowohl zum Anspruch auf Kindesunterhalt als auch auf Ehegattenunterhalt kommen. Ob Sie zahlen müssen – und in welcher Höhe – richtet sich vor allem nach Ihrem Nettoeinkommen, dem Einkommen des anderen Elternteils sowie dem Betreuungsanteil für gemeinsame Kinder. Die Höhe des Kindesunterhalts wird in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Beim Ehegattenunterhalt kommt es auf die individuellen Lebensverhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an. Wir prüfen im konkreten Fall, ob ein Anspruch besteht, wie hoch dieser ausfällt und wie sich Ihre rechtliche Position am besten sichern lässt.
Maurer & Möbius Rechtsanwälte
Sprechzeiten
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Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
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