Maurer & Möbius
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht bei Gotha
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis ins Wanken gerät – etwa durch eine Kündigung, Abmahnung oder unklare Vertragsbedingungen – ist schnelle, verlässliche Hilfe gefragt. Als erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Gotha mit klarer Strategie und rechtlichem Sachverstand.
Ob bei Aufhebungsverträgen, Abfindungen oder einer Klage vor dem Arbeitsgericht: Wir stehen an Ihrer Seite. Unsere Kanzlei in Eisenach ist gut erreichbar – vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung zum Festpreis.
Arbeitsrecht in Gotha – Ihre Rechte kennen und durchsetzen
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. In unserer Kanzlei unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten aus Gotha sowohl bei individuellen Konflikten im Arbeitsalltag als auch bei Fragen zu kollektiven Strukturen im Unternehmen.
Individualarbeitsrecht
Im Mittelpunkt stehen hier die Rechte und Pflichten einzelner Beschäftigter – etwa bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Gehaltsfragen, Abmahnungen oder Kündigungen. Auch Fragen rund um Arbeitszeiten, Urlaub oder den Gesundheitsschutz fallen in diesen Bereich. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre persönliche Situation rechtlich sauber zu klären und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Kollektivarbeitsrecht
Dieser Teil des Arbeitsrechts betrifft Regelungen, die Gruppen von Arbeitnehmern betreffen – etwa im Zusammenhang mit Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Ob Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Teil eines größeren arbeitsrechtlichen Konflikts sind oder Unterstützung im Umgang mit gewerkschaftlichen Regelungen brauchen: Wir beraten Sie praxisnah und kompetent – auch in komplexen Zusammenhängen.
Was wir für Sie tun – unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht zählt jede Frist, jedes Detail – und vor allem eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage. Als Ihre anwaltliche Vertretung prüfen wir nicht nur Verträge und Schreiben auf ihre rechtliche Wirksamkeit, sondern begleiten Sie aktiv durch Konflikte, Verhandlungen oder gerichtliche Verfahren.
Dabei decken wir für Mandantinnen und Mandanten aus Gotha alle wesentlichen Themenbereiche des Arbeitsrechts ab.
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Kündigung und Kündigungsschutz
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Abmahnungen
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Aufhebungsverträge und Abfindungen
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Arbeitsverträge und Vertragsänderungen
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Vertragsänderungen
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Arbeitszeugnis
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Lohn, Überstunden, Urlaub
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Krankheit und Entgeltfortzahlung
Arbeitsrecht mit Weitblick – und nur 40 Minuten von Gotha entfernt
Wer sich gegen eine Kündigung wehren oder seine arbeitsrechtlichen Ansprüche durchsetzen will, braucht einen Partner, der nicht nur juristisch versiert ist, sondern auch die Situation ganzheitlich betrachtet. In unserer Kanzlei verbinden wir rechtliches Fachwissen mit langjähriger Erfahrung und dem klaren Blick für das Machbare.
Unsere Mandantinnen und Mandanten aus Gotha schätzen besonders die persönliche Betreuung, die klare Kommunikation und die Verlässlichkeit unserer Beratung. Wir nehmen uns Zeit, erklären verständlich, was möglich ist – und was nicht – und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die zu Ihrer Lebenssituation passt.
Auch wenn unsere Kanzlei in Eisenach ansässig ist: Die Nähe zu Gotha macht eine kurzfristige und unkomplizierte Zusammenarbeit jederzeit möglich – ob vor Ort, telefonisch oder digital. So erhalten Sie rechtliche Unterstützung auf hohem Niveau, ohne weite Wege oder unnötige Hürden.
Transparente Kosten für Ihre arbeitsrechtliche Beratung
Rechtliche Unterstützung muss planbar und bezahlbar sein – gerade dann, wenn Ihr Einkommen möglicherweise gefährdet ist. Deshalb legen wir großen Wert auf Transparenz und Fairness bei den Kosten.
Für Mandantinnen und Mandanten aus Gotha bieten wir eine Erstberatung im Arbeitsrecht zum Festpreis von 140 Euro an. In diesem Gespräch erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation, Hinweise zu Fristen und Handlungsmöglichkeiten sowie eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Wenn Sie sich anschließend für eine weiterführende Vertretung entscheiden, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung – zum Beispiel bei außergerichtlicher Beratung auf Stundenbasis oder pauschal.
Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Dann klären wir für Sie gern, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Zudem prüfen wir im Einzelfall, ob ein Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe besteht – etwa bei geringem Einkommen oder wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren – wir sind für Sie da
Unsere Kanzlei in Eisenach ist in weniger als 40 Minuten von Gotha aus erreichbar – unkompliziert mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Alternativ beraten wir Sie gern telefonisch oder per Videokonferenz, wenn Sie es wünschen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre Erstberatung zum Festpreis – telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach über unser Kontaktformular. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen, klären Ihre Fragen verständlich und begleiten Sie zuverlässig durch alle arbeitsrechtlichen Schritte.
Jetzt unverbindlich anfragen – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine gesetzliche Frist von nur drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich unrechtmäßig war. Daher sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen, um Ihre Chancen zu wahren.
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Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn mir einer angeboten wird?
Nein – ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch wenn der Arbeitgeber Ihnen mit Nachteilen droht. Ein solcher Vertrag kann erhebliche Folgen haben, etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie den Vertrag immer anwaltlich prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben – wir erklären Ihnen, welche Risiken und Alternativen es gibt.
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Habe ich Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis?
Ja. Sie haben nicht nur Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, sondern auch darauf, dass es wohlwollend formuliert ist und Ihre Leistungen angemessen widerspiegelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Arbeitszeugnis so zu verfassen, dass es dem beruflichen Fortkommen nicht schadet. Falls Sie Zweifel an der Formulierung haben oder eine Korrektur wünschen, unterstützen wir Sie gern bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Maurer & Möbius Rechtsanwälte
Sprechzeiten
Montag - Dienstag 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00