Anwalt GEZ
Der Rundfunkbeitrag, auch Beitragsservice oder umgangssprachlich GEZ genannt, ist eine Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser Beitrag muss von jedem Haushalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Radio oder Fernseher in der Wohnung zu finden ist.
Der Beitrag muss unaufgefordert bezahlt werden, wenn man umzieht muss man sich selbst um die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag kümmern. Wenn Sie den Beitrag nicht unaufgefordert zahlen, bekommen Sie von der Behörde einen Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag, dieser beträgt 1% der Beitragsschuld, mindestens aber 8 Euro.
Einige Personengruppen haben jedoch das Recht, sich von der Zahlungspflicht befreien zu lassen. Dazu zählen unter anderem Studierende mit Anspruch auf BAföG, Sozialhilfeempfänger oder Taubblinde. Personen mit Schwerbehindertenausweis, wie beispielsweise Sehbehinderte und Hörgeschädigte, müssen nur einen reduzierten Beitragssatz zahlen.
Wenn Sie nicht zu den genannten Personengruppen gehören, ist es schwer, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Härtefallregelung. Dabei darf Ihr monatliches Einkommen nur knapp über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.
Ihr Anwalt für GEZ in Eisenach
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Maurer und Möbius in Eisenach sind Experten für Verwaltungsrecht und die Probleme mit dem Rundfunkbeitrag. Sie stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
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