Anwalt Widerspruchsverfahren

Widerspruchsverfahren

Grundlegend beschreibt ein Widerspruchsverfahren ein juristisches Mittel, eine behördliche oder gerichtliche Einscheidung anzufechten.

Widerspruchsverfahren finden Anwendung, wenn ein Bürger einen gerichtlichen Verwaltungsakt anfechtet oder ein solcher Verwaltungsakt abgelehnt wird. Solche Widersprüche können Ursache in verschiedenen Rechtsgebieten haben, wie beispielsweise dem Mietrecht, dem Verwaltungsrecht oder dem allgemeinen Zivilrecht. Die langjährige Erfahrung unserer Anwälte in Eisenach erlaubt es, Widerspruchsverfahren des Sozialrechtes zu bearbeiten.

Für das ordentliche Einreichen eines Widerspruchsverfahrens müssen unteranderem folgende Regelungen beachtet werden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Verwaltungsaktes eingehalten werden. Daraufhin gilt die Widerspruchsfrist ein Jahr ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. Ausnahmen bezüglich der fristgerechten Einhaltung gelten nur bei groben, rechtswidrigen Fehlern seitens der Behörden oder bei Fristversäumnissen wegen Krankheit. Bei Fragen diesbezüglich beraten wir Sie gerne.  

Nichtakzeptanz oder die Ablehnung eines Verwaltungsaktes führen zu einer Klageerhebung. Die zwingende Voraussetzung für eine solche Erhebung ist ein Widerspruchsverfahren.

Rechtsschutz- und Klageverfahren

In einem Klageverfahren werden verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungen geklärt, um einen Sachverhalt umfassend aufzuklären beziehungsweise verbindlich abzuschließen. Klageverfahren finden vor den Verwaltungsgerichten statt. 

Außerdem werden diese Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angewendet, um Konfliktsituationen für den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens zu entschärfen. Somit ist die Schaffung vollendeter Tatsachen sowie die Verhinderung von Rechtsverletzungen das Ziel eines Klageverfahrens. Das Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten gilt als Regelerfahren. Auch, wenn ein Streitfall schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geklärt werden konnte. 

Ihr Rechtsanwalt für Widerspruchsverfahren, Rechtsschutz und Klageverfahren in Eisenach 

Die Anwälte der Kanzlei Maurer & Möbius in Eisenach stehen Ihnen in allen Bereichen bezüglich Widerspruchsverfahren, Rechtsschutz- und Klageverfahren beratend zur Seite. Sollten Sie Adressat einer staatlichen Maßnahme sein, vertreten wir Sie vor den Verwaltungsgerichten und setzen uns für Ihr Recht ein. 
Rufen Sie uns unverbindlich an und vereinbaren Sie gegebenenfalls ein anwaltliches Erstberatungsgespräch mit unseren Rechtsanwälten für Sozialrecht.

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