Anwalt für Gleichstellung von Behinderten
Durch Gleichstellung sollen behinderte Personen am Arbeitsplatz entlastet werden. Sie können mit Schwerbehinderten rechtlich gleichgestellt werden, wenn ihr Grad der Behinderung (GdB) mindestens 30% aber weniger als 50% beträgt. Ab einem GdB von 50% gilt man als schwerbehindert.
Um sich gleichstellen zu lassen, müssen behinderte Menschen bestimmte Bedingungen erfüllen. Der oder die Betroffene wohnt und arbeitet in Deutschland, der Grad der Behinderung liegt bei mindestens 30% aber unter 50% und der Arbeitsplatz der Person ist durch die Behinderung gefährdet – beispielsweise durch eingeschränkte Mobilität, häufige Fehlzeiten oder dauerhaftes Angewiesensein auf die Unterstützung von Kollegen.
Aus der Gleichstellung ergeben sich zahlreiche Vorteile, wie zum Beispiel ein besonderer Kündigungsschutz, Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung oder Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber.
Ihr Rechtsanwalt für die Gleichstellung von Behinderten in Eisenach
Die Anwälte der Kanzlei Maurer & Möbius in Eisenach stehen Ihnen in allen Bereichen bezüglich der Antragstellung und eventuellen Anfechtung der Gleichstellung für Behinderte beratend zur Seite. Rufen Sie uns unverbindlich an und vereinbaren Sie gegebenenfalls ein anwaltliches Erstberatungsgespräch mit unseren Rechtsanwälten für Sozialrecht.