Anwalt Wettbewerbsrecht

Als elementarer Bestandteil unseres Wirtschaftssystems bildet das Wettbewerbsrecht den gesetzlichen Rahmen für den Ablauf eines marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Untergliedern lässt sich das Wettbewerbsrecht in zwei Rechtsgebiete: das Kartellrecht und das Lauterkeitsrecht.

Die Unterschiede zwischen Kartellrecht und Lauterkeitsrecht

Das Kartellrecht wird im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt und verhindert die Ansammlung und den Missbrauch von übermäßiger Marktmacht. Dank des Kartellrechts kann ein Wettbewerb überhaupt erst stattfinden. Bedeutsame Regelungen im Kartellrecht sind unter anderem die Fusionskontrolle, das Kartellverbot,  das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen sowie das Vergaberecht. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Kartellrechts für den europäischen Binnenmarkt, agiert die Europäische Kommission als Kartellbehörde innerhalb der EU.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt den Ablauf eines fairen Wettbewerbs. Das Lauterkeitsrecht formuliert somit die Verhaltensweisen der einzelnen Marktteilnehmer, damit keine unerwünschten Vorteile mittels aggressiver Geschäftspraktiken entstehen. Betroffen ist hierbei der gewöhnliche Arbeitsalltag der Unternehmen. Viele Pflichten von Gewerbetreibenden lassen sich mittels dem UWG praktisch durchsetzen. Dies erfolgt auf dem Wege der privaten Rechtsdurchsetzung in Form von Abmahnungen.

Das Kartellrecht und das GWB wird zumeist von Wettbewerbs- und Kartellbehörden durchgesetzt und sanktioniert, während sich die Marktteilnehmer auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts gegenseitig überwachen.

Welche Folgen birgt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?

Ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht hat zumeist eine Abmahnung samt Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens eines Konkurrenten zur Folge. Bei Zuwiderhandlung resultiert dagegen die Zahlung einer Vertragsstrafe.

Kartellverstöße bergen unweit größere Risiken für Ihr Unternehmen. Neben einem Bußgeld und einer Vorteilsabschöpfung können Sie auch strafrechtliche Sanktionen treffen. Dabei kann sich die Geldbuße gegen die verantwortlichen Personen auf bis zu 1 Million Euro belaufen. Unternehmen droht eine Zahlung von bis zu 10 % ihres Jahresumsatzes.

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