Anwalt Unterhaltsforderungen

Kindesunterhalt ist häufig ein großer Streitpunkt im Familienrecht. Aber auch für getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner kann Trennungs- beziehungsweise nachehelicher Unterhalt eingefordert werden.
Allen minderjährigen bedürftigen Kindern und unterhaltsberechtigten Volljährigen steht Kindesunterhalt zu.

Die Eltern sind dann zur Leistung verpflichtet, wenn sie genug anrechenbares Einkommen haben. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Unterhalt in Form von Nahrung, Unterkunft etc. während das andere Elternteil Barunterhalt (Geld) leistet. Volljährige haben dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie Auszubildender sind oder studieren.

Wenn Ehepartner sich dazu entschieden haben, sich zu trennen, muss ein sogenanntes Trennungsjahr absolviert werden, in welchem die Partner getrennt leben. Der vermögendere Partner muss dabei Trennungsunterhalt an den Anderen zahlen, die Höhe dabei richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

Auch nach der Scheidung besteht in manchen Fällen noch Anspruch auf einen nachehelichen Unterhalt. Wenn einer der Partner sich beispielsweise um die gemeinsamen Kinder kümmert oder nicht arbeiten gehen kann.

Ihr Rechtsanwalt in Unterhaltsfragen

Die Anwälte der Kanzlei Maurer & Möbius in Eisenach stehen Ihnen in allen Bereichen bezüglich Unterhalt und Forderungen beratend zur Seite. Rufen Sie uns unverbindlich an und vereinbaren Sie gegebenenfalls ein anwaltliches Erstberatungsgespräch mit unseren Rechtsanwälten für Familienrecht.

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