Entgeltfortzahlung & Lohnfortzahlung in Eisenach

Die Entgeltfortzahlung ist ein Bestandteil des Rechtsgebiets des Arbeitsrechts und erfolgt in Deutschland seit dem Jahr 1994 nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Hierbei ist die Zahlung des Arbeitsentgeltes an Feiertagen und im Krankheitsfall des Arbeitnehmers gesetzlich geregelt.

Fällt ein Arbeitstag infolge eines gesetzlichen Feiertages aus, so wird der Arbeitgeber verpflichtet, das Entgelt für die ausgefallene Arbeitszeit an den Arbeitnehmer zu zahlen. Die gesetzlichen Feiertage werden vom entsprechenden Bundestag geregelt.

Die Zahlung des Arbeitsentgeltes im Fall einer Erkrankung des Arbeitnehmers wird ebenfalls im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Jedoch müssen für die Zahlung des Entgelts bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die nachfolgenden Aspekte spielen hierbei eine bedeutende Rolle: die Länge des bestehenden Arbeitsvertrages, die Arbeitsunfähigkeit für die Tätigkeit des Arbeitnehmers und die Art der Arbeitsunfähigkeit, welche aus einer Krankheit resultiert. 

Ihr Anwalt für Entgeltfortzahlung & Lohnfortzahlung

Haben Sie Fragen zu Ihrer Entgeltzahlung infolge eines gesetzlichen Feiertages oder infolge eines Krankheitsfalls? Wenden Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Maurer und Möbius in Thüringen. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Ihr Recht am Arbeitsplatz ein. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne auch in einem unverbindlichen Erstberatungstermin zur Verfügung.

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