Anwalt Arbeitszeugnis
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die grundlegende Informationen und Angaben zum Arbeitnehmer sowie des vorausgehenden Dienstverhältnisses zusammenfasst. Das Arbeitszeugnis soll die Bewerbung in einem neuen Unternehmen erleichtern und den Start in den Beruf vereinfachen.
Ein Arbeitszeugnis mit Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein einfaches Zeugnis, ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten.
Im Rahmen der Zeugnisformulierung ist zu beachten, dass das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäße Aussagen beinhaltet und gleichzeitig wohlwollend formuliert ist und das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig behindert. In der Praxis kann sich daraus ein Widerspruch ergeben, weshalb häufig eine spezielle „Zeugnissprache“ verwendet wird. Das Zeugnis muss klar und verständlich sowie ohne mehrdeutige oder geheime Formulierungen verfasst werden. Jedoch hat die Wahrheitspflicht Vorrang vor der Pflicht der wohlwollenden Beurteilung. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen des künftigen Arbeitgebers führen. Ebenso kann der Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche verlangen, wenn das Zeugnis nicht oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird.
Die äußere Form muss der Bedeutung des Zeugnisses Rechnung tragen und sollte auf dem Firmenbriefbogen des Arbeitgebers gedruckt sein. Weiterhin ist der Arbeitgeber verpflichtet weitere, relevante Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer auszuhändigen.
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitszeugnis in Eisenach
Jedes Arbeitszeugnis, ob einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, muss gesetzliche Anforderungen erfüllen. Entspricht Ihr Arbeitszeugnis nicht den rechtlichen Vorgaben, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Ist keine Einigung möglich, stehen Ihnen unsere Fach- und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Eisenach gerne zur Seite. Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung und wir werden Ihr Zeugnis auf Rechtskräftigkeit prüfen – das Arbeitszeugnis sollte schließlich das Ziel haben, das berufliche Vorankommen zu erleichtern und nicht zu erschweren.