Anwalt Abrechnung
In Deutschland ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern entsprechend der von ihnen geleisteten Arbeit, Gehalt oder Lohn zu zahlen. Die Zahlung der Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers erfolgt monatlich über die sogenannte Abrechnung, traditionell Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung genannt. Somit stehen Abrechnungen im engen Bezug zum Arbeitsentgelt und werden daher dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts untergeordnet.
Der Arbeitnehmer besitzt nach § 108 Gewerbeordnung (GewO), Anspruch auf die Abrechnung des Arbeitsentgelts. Jede Abrechnung ist in Textform zu erteilen, wobei sie mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten muss. Die Zusammenfassung muss detaillierte Angaben über Bezüge und Abzüge umfassen. Dazu zählen Zulagen, wie Art und Höhe der Zuschläge und sonstige Vergütungen sowie Abschlagszahlungen, wie Art und Höhe der Abzüge sowie Vorschüsse. Ein Anspruch auf Erhalt einer Abrechnung besteht immer dann, wenn eine Änderung der Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung vorliegt.
Ihr Rechtsanwalt für Abrechnungen in Eisenach
Abrechnungen des Arbeitsentgeltes können fehlerhafte Angaben enthalten oder unvollständig sein und entsprechen somit nicht den rechtlich Vorgaben. Im Fall einer solchen Abrechnung sollte zunächst der Arbeitgeber oder die zuständige Personalabteilung informiert werden. Gibt beispielsweise ein persönliches Gespräch keine Einigung, kann die die Möglichkeit anwaltlicher Hilfe in Betracht gezogen werden.
Haben Sie eine unvollständige oder fehlerhafte Abrechnung erhalten oder bleiben Unklarheiten bestehen, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Maurer & Möbius aus Eisenach in Thüringen selbstverständlich zur Verfügung. Sie erreichen uns unter den angegebenen Kontaktdaten während unserer Öffnungszeiten und können gerne einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.