Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages entstehen für beide Vertragspartner vertragliche Haupt- und Nebenpflichten. Die Pflichten des Arbeitnehmers werden im Individualrecht des Arbeitsrechts festgelegt und im Arbeitsvertrag niedergeschrieben.
Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Arbeitspflicht, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Der Arbeitsvertrag bildet das Gegenstück der Vergütungspflicht des Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer ist höchstpersönlich verpflichtet die Arbeitspflicht zu erbringen. Er ist somit weder berechtigt, noch verpflichtet sich im Fall einer Verhinderung vertreten zu lassen. Im Gegenzug ist der Anspruch des Arbeitgebers auf die Arbeitsleistung nicht übertragbar. Ausnahmen sind die Arbeitnehmerüberlassung und der Betriebsübergang sowie die Gesamtrechtsnachfolge bei Tod des Arbeitgebers.
Im Rahmen der Arbeitsleistung unterliegt der Arbeitnehmer dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. In Folge des höherrangigen Rechts kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und zeitliche Lage der Tätigkeit des Arbeitnehmers bestimmen. Weisungen die gegen höherrangiges Recht verstoßen, sind grundsätzlich nicht durch das Direktionsrecht gedeckt.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüglich der Art der Tätigkeit wird durch die arbeitsvertragliche Vereinbarungen bestimmt. Je konkreter die Bestimmung der Tätigkeiten, desto enger sind die Grenzen des Weisungsrechts. Allerdings besteht die Möglichkeit kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarungen dem Arbeitnehmer eine andere, zumutbare, gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen. In besonderen Notsituationen kann die Zuweisung einer anderen Tätigkeit zumutbar sein.
Der Arbeitsort des Arbeitnehmers ist dem Arbeitsvertrag zu entnehmen. Besteht keine Versetzungsklausel, rechtfertigt das Weisungsrecht nur innerbetriebliche Versetzungen.
Die Nebenpflichten des Arbeitnehmers werden als Treuepflichten bezeichnet.
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stillschweigend zu wahren
- Wettbewerbsverbot
- Wahrung der berechtigten Arbeitgeberinteressen
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitnehmer
Fühlen Sie sich als Arbeitnehmer in Ihren Rechten eingeschränkt oder wurde in Ihrem Unternehmen gegen Pflichten verstoßen? Die Rechtsanwälte Maurer & Möbius in Eisenach in Thüringen beraten Sie umfassend zu den Pflichten von Arbeitnehmern. Wir beraten Sie persönlich zur vorliegenden Sachlage und vertreten Sie im Streitfall vor Gericht. Rufen Sie unverbindlich an und vereinbaren Sie einen Termin zur anwaltlichen Erstberatung.