Maurer & Möbius

Kosten & Gebühren

Eine professionelle und gute Rechtsberatung ist nicht für umsonst und das im doppelten Sinne. Eine Beratung durch den Rechtsanwalt kostet Geld, ist generell aber eine gute Investition, um teureren Konsequenzen, die durch fehlende oder unqualifizierte Beratung entstehen können, zu umgehen.

 

Wir, die Rechtsanwälte Maurer & Möbius aus Eisenach in Thüringen bieten Ihnen als Verbraucher anwaltliche Erstberatungsgespräche zu klaren und fairen Festpreisen an.

Festpreise für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch

  • Sozialrecht

    100 €

  • Seniorenrecht

    100 €

  • Pflegeversicherungsrecht

    100 €

  • Arbeitsrecht

    140 €

  • Verkehrsrecht

    120 €

  • Familienrecht

    140 €

  • Vertragsrecht

    140 €

  • Mietrecht

    140 €

  • IT-Recht

    140 €

  • Allgemeines Zivilrecht

    140 €

  • Verwaltungsrecht

    140 €

  • Erbrecht

    200 €

  • Sonstige Rechtsgebiete

    140 €

Wir als Anwaltskanzlei Maurer & Möbius sind stets bemüht, die Kosten für unsere anwaltlichen Tätigkeiten transparent und überschaubar zu gestalten. Soweit Sie nach einem Erstberatungsgespräch weitergehende anwaltliche Vertretung durch uns wünschen, erläutern wir Ihnen die weitere Kostenstruktur gern persönlich – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Gebührenschuldner ist in der Regel immer der Auftraggeber bzw. der Mandant. Je nach Fallkonstellation kann es jedoch sein, dass der prozessuale Gegner oder eine Behörde zur Kostenerstattung verpflichtet ist, dies muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Kosten nach RVG

 

Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit bestimmen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei richten sich die Kosten in der Regel nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert. Welche Gebühren im Einzelfall anfallen, hängt insbesondere davon ab, welche Prozesshandlungen vorgenommen wurden bzw. in welchem Stadium die gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung beendet wird.

 

Soweit Klagen beim Gericht eingereicht werden, sind die Kosten im Regelfall vom Auftraggeber als Vorschuss zu zahlen. In Zivilverfahren und einigen Verwaltungssachen sind auch Gerichtskosten als Vorschuss an das Gericht zu zahlen.

 

Verfahren vor den Sozialgerichten sind in der Regel für natürliche Personen bzw. Verbraucher gerichtskostenfrei, es werden also keine Gerichtsgebühren vom Bürger verlangt. Die Rechtsanwaltsgebühren hat der Mandant zu tragen, wobei die Rechtsanwaltsgebühren des Bürgers im Fall des Obsiegens in der Regel von der unterliegenden Partei zu tragen sind.

 

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, ist möglichst vorab abzuklären, ob diese die Kosten für die Beratung, die außergerichtliche Tätigkeit und/oder das gerichtliche Verfahren übernimmt. Schwierigkeiten gibt es dabei oftmals für die außergerichtlichen Kosten für ein Widerspruchsverfahren bzw. entsprechende Fahrtkosten zu Gerichtsterminen.

 

Hat man keine hinreichenden finanziellen Mittel, um einen Anwalt zu bezahlen, kann für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und für ein gerichtliches Verfahren Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt und vom Gericht gewährt werden. In Strafsachen kann eine Pflichtverteidigung beantragt werden.