Maurer & Möbius

Rechtliche Änderungen und Fallbeispiele

Wir stehen Ihnen gerne mit unserem umfangreichen Fachwissen, unserer juristischen Hilfe und einer ausführlichen Beratung in Ihrer Angelegenheit zur Seite. Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass Recht haben und Recht bekommen oft zwei unterschiedliche Dinge sind und ein Rechtsstreit meist nicht zu umgehen ist. Wir setzen uns mit ganzer Kraft und Hingabe für Sie ein, um Ihr Recht durchzusetzen.

Änderung im Bereich der Pflege

Bereits zum Januar 2015 sind Änderungen im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung eingetreten, womit zum Beispiel Maßnahmen zum behindertengerechten Umbau der Wohnungen stärker gefördert werden können. Im August wurde eine noch weitergehende Reform sämtlicher Leistungen der Pflegeversicherung beschlossen.

Reform in Pflegeversicherung

Die bisherigen Pflegestufen I, II und III fallen weg und werden durch 5 verschiedene Pflegegrade ersetzt. Während bisher überwiegend auf die benötigte Zeit in der Grundpflege abgestellt wurde, werden zukünftig geistige, körperliche und psychische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt. Es ist der Grad der Selbständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen mit unterschiedlicher Gewichtung zu berücksichtigen. Die sechs Bereiche sind Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung/Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die Begutachtungsrichtlinien des medizinischen Dienstes müssen daraufhin überarbeitet werden. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der geänderten Rechtslage etwa 500.000 neue Anspruchsberechtigte Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen können.
Aufgrund der gänzlich neuen und weiter komplizierten Rechtslage ist mit einer großen Anzahl fehlerhafter Bescheide zu rechnen, welche mit Widerspruch und Klage angegriffen werden können. Anwaltliche Hilfe sollte von den Betroffenen und Angehörigen möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden, um deren Rechte zu wahren und durchzusetzen.

Änderung der Pflegeversicherung

Wie wir bereits berichtet haben, verbessern sich die Leistungen der Pflegeversicherung spürbar. Neben einer deutlichen Erhöhung für pflege- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen werden auch die einzelnen Beträge für die jeweiligen Pflegestufen leicht erhöht.
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz bzw. geistiger Behinderung erhalten die Pflegestufe 0. Dieser Personenkreis erhält zukünftig auch Leistungen, welche bisher lediglich den Pflegestufen I, II und II vorbehalten waren. So können zum Beispiel seit Januar monatlich 205 € bei der Gründung einer ambulanten Wohngemeinschaft in Anspruch genommen werden. Hierzu gibt es eine Anschubfinanzierung von 2500 € pro Person bzw. 10.000 € je Wohngruppe. Es können auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen werden.

Änderung der Pflegeversicherung ab 2017

Ab 2017 wurde mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz das System der Pflegestufen grundlegend reformiert. Dies war nach unserer Ansicht auch dringend geboten, da die Durchsetzung der richtigen Pflegestufe noch immer eine hohe juristische Hürde ist.
Zur Vorsorge im Alter oder wenn Angehörige pflegebedürftig werden, ist von den Betroffenen und deren Familie eine Fülle von wichtigen Schritten zu einzuleiten, um von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. Die Anwaltskanzlei Maurer & Möbius kennt die typischen Probleme von Senioren, von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Hierzu bietet die Rechtsanwälte Maurer & Möbius umfangreiche Beratungs- und Betreuungsangebote an.

Unterhalt und Sorgerecht

Immer wieder besteht zwischen den Eltern Streit um die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes. Die Höhe des Regelunterhaltes ergibt sich aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Diese wurde zum 01.08.2015 geändert, eine weitere Änderung wurde zum 01.01.2016 vorgenommen. Gestaffelt nach Altersstufen des Kindes und den Einkommensverhältnissen des Elternteils richtet sich der jeweilige Mindestunterhalt. Die Unterhaltszahlungen sollten insoweit angepasst werden. Der Unterhalt muss, um nicht verwirkt zu werden, auch tatsächlich schriftlich geltend gemacht werden.

Der Grundsatz ist auch bei unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Besteht aber zwischen den Eltern nicht nur Streit um den Unterhalt für die Kinder, sondern ist zwischen den Eltern teilweise gar keine Kommunikation mehr möglich, kann dies zu erheblichen Konsequenzen führen. Das OLG Saarbrücken hat in diesem Zusammenhang entschieden (6 UF 70/14), dass bei fehlender Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern, das Sorgerecht auf einen Elternteil allein übertragen werden kann, wenn auch zukünftig ein derartiges Verhalten zu erwarten ist und dies zu einer Belastung des Kindes führt. Dabei kommt es dann nicht zwingend darauf an, wer für die fehlende Kommunikationsfähigkeit überwiegend verantwortlich ist. Im vorliegenden Fall hatte die Mutter gegen den Vater intrigiert, als sie heimlich mit dem Kind SMS-Nachrichten austauschte, während sich das Kind bei dem Vater aufhielt. Das Kind wurde so in einen Loyalitätskonflikt gezwungen und negativ beeinflusst. Ein solcher verantwortungsloser Umgang kann zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater führen. In jedem Fall sollte bei familienrechtlichen Problemen frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Bußgeldbescheide angreifen

Noch immer wird in Eisenach und Umgebung vermehrt geblitzt. Die Begründung der Verwaltungsbehörden, dass durch das Blitzen die Verkehrssicherheit erhöht werde, ist nach unserer Ansicht lediglich vorgeschoben. Tatsächlich sollen wohl Temposünder die klamme Stadtkasse sanieren. Bei dem für Eisenach eingesetzten Blitzgerät (ESO ES 3.0) sind Fehlbedienungen und Fehlmessungen nicht immer auszuschließen.
Wenn jemand Zweifel an der Richtigkeit eines Bußgeldbescheides hat, sollte hiergegen unbedingt, binnen 2 Wochen ab Zugang des Bescheides schriftlich Einspruch erhoben werden. Es ist zu empfehlen, hierzu frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. Dieser wird in der Regel den Einspruch erheben, Akteneinsicht beantragen und den Einspruch entsprechend begründen.

Wird mit dem Bußgeldbescheid auch ein Fahrverbot ausgesprochen, ist oft auch die Einschaltung eines Sachverständigen zu empfehlen, um mittels Gutachten die Plausibilität der Geschwindigkeitsmessung zu prüfen bzw. etwaige Fehler beim technischen Vorgang der Messung aufzudecken.


Weigern sich die Hersteller des Blitzgerätes die technische Funktionsweise herauszugeben, haben einige Gerichte bereits entschieden, dass die Messung mit dem Blitzgerät ESO ES 3.0 kein gerichtsverwertbarer Beweis ist und den Bußgeldbescheid aufgehoben. Ob derartige Einzelfallentscheidungen auch beim hier zuständigen Amtsgericht so getroffen werden, bleibt abzuwarten. Droht ein Fahrverbot, kann bei Vorliegen etwaiger Härtefallkriterien das Fahrverbot auch in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Dies muss aber in jedem Einzelfall untersucht werden. War die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft und der Einspruch deswegen erfolgreich, muss die Staatskasse in der Regel die Rechtsanwaltskosten des Betroffenen übernehmen. Die Rechtsschutzversicherungen tragen, je nach Vertrag, die Kosten der Verteidigung, wobei je nach Versicherung auch eine Eigenbeteiligung des Betroffenen gefordert werden kann.

Bußgeldbescheide – Blitzer

In den letzten Wochen wird auf den Straßen in und um Eisenach verstärkt geblitzt. Begründet wird dies mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit, tatsächlich dient das Blitzen aber wohl eher der Sanierung der Gemeindekassen. Nicht jeder Bußgeldbescheid ist berechtigt.

Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen

Bei dem für Eisenach neu angeschafften Blitzgerät (ESO ES 3.0) sind fehlerhafte Messungen nicht auszuschließen. Soweit eine Geschwindigkeitsmessung nicht plausibel ist, sollte man gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht schriftlich Einspruch (2 Wochen nach Zustellung) einlegen und einen Rechtsanwalt konsultieren, um ggf. eine unberechtigte Bestrafung zu verhindern.


In verschiedenen Gerichtsverfahren, in denen sich Sachverständige mit der Funktionsweise des Messgerätes und der Abwehr entsprechender Bußgeldbescheide beschäftigt haben, wurde festgestellt, dass einige Messungen nicht plausibel und Fehlmessungen wahrscheinlich sind. Da sich der Hersteller des Blitzgerätes aber weigert, Einzelheiten zur technischen Funktionsweise des Blitzgerätes herauszugeben, liefert das Messverfahren mittels ESO ES 3.0 keine gerichtsverwertbaren Beweise (so zum Beispiel AG Landstuhl Urteil vom 03.05.2012) und verletzt nach Ansicht verschiedener Gerichte den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 GG) des Betroffenen (zum Beispiel AG Landstuhl; AG Kaiserslautern, AG Groß-Gerau). Wer also geblitzt wurde, sollte sich nach unserer Einschätzung gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr setzen, zumindest dann, wenn empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar Fahrverbote drohen. Soweit sich herausstellt, dass die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft oder nicht verwertbar war, muss die Staatskasse in der Regel die Anwaltskosten tragen. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen, je nach Vertrag, die Kosten der Verteidigung.


Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Kinder haften für ihre Eltern

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Beim Übergang vom Erwerbs- ins Rentenleben ist aber aufgrund der hohen Fehlerquote zu empfehlen, den ersten Rentenbescheid auf Richtigkeit zu überprüfen. Sie sollten also fristgerecht (schriftlich binnen eines Monats nach Zugang) Widerspruch erheben und sodann professionelle Hilfe bei einem versierten Rechtsanwalt oder Rentenberater in Anspruch zu nehmen.

Immer stärker in den Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit rückt im Zusammenhang mit der alternden Gesellschaft und zunehmender Altersarmut aktuell der sogenannte Sozialhilferegress.
Im Grundsatz bedeutet dies, dass die Kinder für den Elternunterhalt haften, also Unterhalt an die Eltern oder das Sozialamt zu zahlen haben, weil die Eltern bedürftig im Sinne der gesetzlichen Vorschriften werden. Wenn also die Rente, Einkommen, Vermögen und Pflegegeld nicht genügen, um den Lebensunterhalt oder Pflege- bzw. Heimunterbringungskosten der Eltern zu bestreiten, springt zunächst das Sozialamt ein und trägt diese Kosten. Das Sozialamt nimmt danach aber die Kinder in Regress und versucht zumindest einen Teil der Kosten von den Kindern wiederzubekommen oder sichert sich die Immobilen der Eltern. Dabei sind entsprechende Freibeträge beim Einkommen und Vermögen der Kinder zu berücksichtigen.

Lärm in Mietwohnungen

Häufig führt Lärm zu Problemen mit Nachbarn und Vermietern. Das Landgericht Freiburg hatte als Berufungsgericht zu entscheiden (Urteil des LG Freiburg v. 10.12.2013 – 9 S 60/13), ob ein Vermieter die Nutzung eines Wasch- und Trockenautomaten in der Wohnung untersagen kann oder nicht.

Lärmbeeinträchtigung in Mietwohnung


Im vorliegenden Fall hatten sich die Nachbarn über die Lautstärke des Wasch- und Trockenautomaten beschwert und fühlten sich von den Geräuschen belästigt. Der Vermieter hat daraufhin kurzerhand die Hausordnung geändert und erlaubte die Nutzung von Wasch- und Trockenautomaten nur noch in der Waschküche und verbot den Betrieb in der angemieteten Wohnung. Hiergegen haben die Mieter erfolgreich durch zwei Instanzen geklagt.


Nach Ansicht der Gerichte sind die Geräusche von Haushaltsmaschinen von den Mitmietern und Vermietern als sozialadäquate Lärmbeeinträchtigung hinzunehmen, wenn ansonsten die üblichen Ruhezeiten in der Regel eingehalten werden. Den Mietern darf daher in Normalfall nicht die Benutzung einer Waschmaschine oder Trockner in der Wohnung untersagt werden. Sollten auch Sie Probleme mit Ihren Mietern oder Vermietern haben, suchen Sie möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat, um größeren Streit zu vermeiden und zu bewältigen.
Rufen Sie an, wir beraten Sie gern!

Schwierigkeiten im Seniorenrecht

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Menschen im Alter stehen oft einer grundlegend veränderten Lebenssituation gegenüber und bedürfen bei der Bewältigung der neuen Probleme professioneller Hilfe.

 

Um morgen nicht vor unwägbaren Schwierigkeiten zu stehen, ist es wichtig, für klare Verhältnisse zu sorgen. Insbesondere sollte sich jeder in der Mitte des Lebens Gedanken über Patientenverfügungen, Betreuungsvollmachten und einem Testament machen, um nicht selbst später gegen seinen Willen behandelt oder bevormundet zu werden und um seinen Nachkommen keinen Berg von Problemen zu hinterlassen.

Die rechtlichen Probleme im Alter sind vielfältig und oft schwer zu beantworten. Immer wieder sind folgende Fragen zu stellen und zu klären: Wie hoch ist mein Rentenanspruch? Stimmt mein Rentenbescheid? Wann und unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Grundsicherung im Alter? Welches Einkommen und Vermögen muss ich einsetzen? Werden meine Angehörigen zum Unterhalt bei meiner Pflegebedürftigkeit herangezogen und wenn ja, was kann ich jetzt noch legal dagegen unternehmen? Was ist zu berücksichtigen, wenn erbberechtigte Kinder Hartz IV erhalten? Ab wann und unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Anwälte für Seniorenrecht

Zu all diesen typischen und weiteren klärungsbedürftigen Fragen des Seniorenrechts berät und betreut Sie die Rechtsanwaltskanzlei Scot Möbius, Lindenbühl 5, 99974 Mühlhausen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Je nach Vereinbarung können auch Besprechungstermine bei Ihnen zu Hause erfolgen.